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Welche Texte geniessen urheberrechtlichen Schutz?

. 3 minuten gelesen . Written by Livia Wermelinger
Welche Texte geniessen urheberrechtlichen Schutz?

Am Anfang macht sich keiner grosse Gedanken, dass Texte sowie Fotos, welche veröffentlicht werden, im Internet herumschwirren und eine Menge Leute darauf Zugriff haben. Allerdings gibt es da bestimmte Regelungen die beachtet werden müssen. Das ganze Thema wirkt auf den ersten Blick sehr komplex. Nach einer genaueren Auseinandersetzung mit dem Urheberrechtgesetz ist jedoch schnell klar, dass eigene Werke urheberrechtlich geschützt sind.

Nun, niemand muss das Urhebergesetz komplett lesen und verstehen, um zu wissen, welche Rechte Sie haben und auf welche Sie achten müssen.

Urheberrecht – Was ist das?

Das Urheberrecht schützt Werke eines Urhebers / einer Urheberin. Zudem kann der Urheber / die Urheberin für andere Personen Nutzungs- und Verwertungsrechte festlegen. Häufig erfolgt dies über eine Lizenz oder eine namentliche Erwähnung. Das Urheberrecht an einem Werk muss nicht registriert oder eingetragen werden, sondern es entsteht direkt nach der Schöpfung des Werkes. Sprich, wenn Sie eine Zeichnung, ein Design oder eine neue Kreation erstellen, ist Ihr Werk direkt vom Urheberrecht geschützt.

Das Urheberrecht schützt:

  • Sprachwerke (Texte, Artikel)
  • visuelle oder audiovisuelle Werke (Filme, Podcast)
  • Werke der Baukunst (Architektur)
  • Werke der bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Grafik)
  • Werke mit wissenschaftlichem oder technischem Inhalt (Zeichnungen, Pläne, Karten)

Blosse Ideen, Leistungen, Konzepte oder Skizzen schützt das Urheberrecht nicht – selbst dann nicht, wenn sie individuell oder einzigartig sind.

Damit ein Werk urheberrechtlich geschützt wird, muss es eine gewisse «Schöpfungshöhe» erreichen. Mit Schöpfungshöhe ist gemeint, dass das Werk einen individuellen Charakter hat, eine geistige Schöpfung ist und in irgendeiner Form zum Ausdruck gebracht wird. Für den Urheberschutz spielt es allerdings keine Rolle, ob das Werk besonders wertvoll, teuer, ästhetisch oder sinnvoll ist.

Schutzdauer

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers / der Urheberin.

Es zeigt sich, dass die Dauer des Urheberrechts nicht auf eine generelle Jahreszahl festgelegt ist. Vielmehr ist sie abhängig vom Alter des Urhebers / der Urheberin bei der Entstehung und seiner Lebenserwartung.

Beispiel: Schreibt ein 20-jähriger Autor einen Roman und erreicht das stolze Alter von 97 Jahren, wird dieses Werk 147 Jahre durch das Urheberrecht geschützt.

Schutzdauer – mehrere Urheber

Sind mehrere Urheber / Urheberinnen für die Entstehung einer gemeinschaftlichen Arbeit verantwortlich – handelt es sich dabei um sogenannte Miturheber / Miturheberinnen. Dabei ist der Tod des Längstlebenden für die Schutzdauer ausschlaggebend.

Urheberrecht übertragen

Grundsätzlich können die eigenen Urheberrechte z. B. verkauft werden oder für gewisse Handlungen mittels Lizenz erlaubt werden. Allerdings können die «Urheberpersönlichkeitsrechte», wie beispielsweise das Recht als Urheber / Urheberin genannt zu werden, nicht übertragen werden. Ein solcher Vertrag wäre ungültig.

Gesetzlich erlaubte Nutzungen als User

Im Grundsatz ist das Urheberrecht einfach:
Es wird eine Erlaubnis für jede Verwendung eines geschützten Werks benötigt!

Wollen Sie Texte, Musikstücke, Filme, Bilder, Fotografien, Computerspiele oder andere Werkkopien auf einer Webseite verwenden, brauchen Sie dazu die Erlaubnis des Urhebers / der Urheberin.

Am bedeutungsvollsten für die User ist der Privatgebrauch: Wir alle dürfen veröffentlichte Werke und Leistungen privat verwenden, das heisst im Kreis von Personen, mit denen wir eng verbunden sind, wie Familie und Freunde. Dazu gehören jedoch nur die Engsten, weder alle Arbeitskollegen noch die 700 Freunde auf Facebook.

Beispiel: Sie lassen eine Aufnahme von einem berühmten Sänger zu Hause im Beisein Ihrer Freunde abspielen. Wenn die Aufnahme Ihren Freunden gefällt, dürfen Sie ihnen auch eine Kopie anfertigen und mitgeben. Wollen Sie jedoch die Aufnahme als Hintergrundmusik auf Ihrer Webseite einbinden, brauchen Sie das Einverständnis des Urhebers / der Urheberin.

Geschützte Werke erkennen

Aber welche Werke dürfen Sie nun verwenden? Es gibt viele Plattformen, die kostenlose Werke anbieten. Dabei stellt sich allerdings die Frage, in welcher Form sie genutzt werden dürfen. Aus diesem Grund ist das Informieren der Rechte sehr wichtig, um sicherzustellen, dass keine Strafe droht.

Die sichersten Varianten sind daher ausschliesslich Werke zu verwenden, welche selbst erstellt wurden oder bei denen die entsprechende Lizenz erworben wurde.

Urheberrechtsverletzung / Strafe

Eine Urheberrechtsverletzung bedeutet Ärger und Kosten. Dabei handelt es sich vor allem um die Missachtung der Nutzungs- und Verwertungsrechte. Im besten Fall werden Sie ausschliesslich von dem Urheber / der Urheberin angeschrieben und um Beseitigung gebeten. Allerdings kann es auch passieren, dass der Urheber direkt Schadenersatz in einer höheren Summe verlangt.

Meine letzten Worte

Wie Sie sehen, gibt es einige Regeln zu beachten. Passen Sie bei der Verwendung von Werken auf, denn es können grosse Strafen auf Sie zukommen!